Fachbereichsrat
Grundsätzliche Angelegenheiten des Fachbereichs werden im Fachbereichsrat (FBR) beraten und entschieden. Dem FBR gehören sechs Professor*innen, zwei akademische Mitarbeiter*innen und zwei Studierende an. Der/die Vorsitzende des FBR vollzieht die Beschlüsse des FBR und führt die Geschäfte des Fachbereichs in eigener Zuständigkeit. Die Zusammensetzung des FBR wird in zweijährigem Turnus neu gewählt.
laut BbgHG vom 26. Oktober 2010
- Erlass von Satzungen des Fachbereichs,
- Entscheidungen über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs,
- Vorschläge für die Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten von Fachbereichseinrichtungen,
- Entscheidung über Berufungsvorschläge,
- Entscheidung über Habilitationen,
- Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich,
- Aufsicht über den/die Dekan*in und
- Wahl und Abwahl des/der Dekans/Dekanin und seiner/ihrer Vertretung.
Die Mitglieder des Fachbereichsrates 2020 bis 2021
Professoren und Professorinnen
- Prof. Dr. Barbara Wolff (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Jörg Schumacher (Stellvertreter)
- Prof. Dr. Jan-Peter Mund
- Prof. Dr. Martin Guericke
- Prof. Dr. Carsten Mann
Akademische Mitarbeitende
Sonstige Mitarbeitende
Studierende
- Kira Lange
- Johanna Brunner
Sitzungstermine
Sommersemester 2020 / Wintersemester 2020/21
Die Sitzungen finden jeden 2.Mittwoch im Monat statt. Weitere gesonderte Termine werden bei Bedarf hochschulintern angekündigt.
Intern
Tagesordnungen, Tisch- und Beschlussvorlagen, Protokolle der Fachbereichsratssitzungen auf EMAA+ (hier)